AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma Zahlbereit – Forderungsmanagement und Zahlungsservice
(im Folgenden auch „Zahlbereit“, „Auftragnehmer“ oder „Dienstleister“ genannt)
Stand: April 2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Zahlbereit – Forderungsmanagement und Zahlungsservice, Inhaber Aaron Immesberger, Bruchsal (im Folgenden: „Zahlbereit“) und dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden: „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf sämtliche, auch künftige vertragliche Beziehungen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen von Zahlbereit Anwendung, selbst wenn bei einem Folgeauftrag nicht nochmals gesondert auf sie Bezug genommen wird.
(3) Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die vorbehaltlose Durchführung von Leistungen durch Zahlbereit stellt keine Zustimmung zu abweichenden Geschäftsbedingungen dar.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung vorgerichtlicher kaufmännischer Dienstleistungen im Bereich des Forderungsmanagements sowie des Zahlungsservices, insbesondere:
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Strukturierung und Durchführung des kaufmännischen Mahnverfahrens,
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treuhänderische Entgegennahme von Schuldnerzahlungen auf ein eigens geführtes Fremdgeldkonto,
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Kommunikation mit Schuldnern im Namen und Auftrag des Auftraggebers,
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Dokumentation sämtlicher Maßnahmen im Rahmen des Forderungsprozesses,
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Erstellung abschließender Maßnahmeberichte zur Weitergabe an rechtlich befugte Dritte (z. B. Rechtsanwälte).
(2) Zahlbereit bietet ausdrücklich keine Inkassodienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) an und ist nicht als Inkassounternehmen registriert. Die Tätigkeit beschränkt sich ausschließlich auf rein kaufmännische Unterstützungsleistungen im Rahmen der vorgerichtlichen Forderungsbearbeitung. Die rechtliche Geltendmachung von Forderungen, insbesondere im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens oder der Zwangsvollstreckung, wird durch Zahlbereit nicht übernommen.
(3) Zahlbereit handelt ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Eine rechtliche Prüfung von Forderungen, Einwendungen oder die Auslegung rechtlicher Sachverhalte erfolgt nicht.
(4) Zahlbereit behält sich das Recht vor, zur Leistungserbringung geeignete Dritte, insbesondere spezialisierte kaufmännische Dienstleister oder Kooperationspartner, hinzuzuziehen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
§ 3 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
(1) Ein Vertragsverhältnis zwischen Zahlbereit und dem Auftraggeber kommt erst mit schriftlicher oder elektronischer Auftragsannahme durch Zahlbereit zustande. Die bloße Übermittlung von Forderungsunterlagen oder eine telefonische Anfrage begründet noch kein Vertragsverhältnis.
(2) Der Auftraggeber versichert mit Auftragserteilung, dass:
a) sämtliche Forderungen berechtigt, fällig und frei von rechtlichen Einwendungen oder Gegenansprüchen sind,
b) keine Abtretungsverbote, Aufrechnungslagen oder Insolvenzverfahren des Schuldners bekannt sind,
c) sämtliche Angaben zum Sachverhalt, Schuldner und Forderungsumfang vollständig und wahrheitsgemäß sind.
(3) Zahlbereit ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche zur sach- und auftragsgerechten Bearbeitung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Nachweise vollständig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Insbesondere hat er:
a) den vollständigen Forderungsgrund nachvollziehbar zu dokumentieren,
b) sämtliche relevanten Vertragsunterlagen (z. B. Rechnungen, Mahnschreiben, Leistungsnachweise) beizufügen,
c) bei Änderungen im Forderungsbestand (z. B. Zahlung, Teilzahlung, Vergleich, Verzicht) unverzüglich Mitteilung zu machen.
(2) Während der Dauer des Mandats unterlässt der Auftraggeber jede eigenständige oder parallele Geltendmachung der betroffenen Forderung, sofern dies nicht ausdrücklich mit Zahlbereit abgestimmt wurde.
§ 5 Treuhandabwicklung und Zahlungseinzug
(1) Zahlbereit ist berechtigt, Schuldnerzahlungen treuhänderisch auf einem gesonderten Geschäftskonto (Fremdgeldkonto) entgegenzunehmen. Der Einzug erfolgt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.
(2) Die Weiterleitung der eingezogenen Beträge erfolgt nach Abzug der vertraglich geschuldeten Vergütung und etwaiger Auslagen innerhalb eines angemessenen Zeitraums, spätestens jedoch 30 Kalendertage nach Zahlungseingang.
(3) Der Auftraggeber erhält regelmäßig eine Abrechnung über sämtliche Zahlungsvorgänge und getätigten Maßnahmen. Ein darüber hinausgehendes Auskunftsrecht besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Pflichten.
(4) Zahlbereit haftet nicht für Zahlungsverzögerungen aufgrund fehlerhafter Angaben des Schuldners, Banklaufzeiten oder höherer Gewalt.
§ 6 Vergütung
(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der zwischen den Vertragsparteien individuell getroffenen Vereinbarung. Ergänzend gilt die jeweils gültige Preisliste von Zahlbereit.
(2) Sofern eine Erfolgshonorarvereinbarung getroffen wurde, entsteht der Vergütungsanspruch ausschließlich bei erfolgreicher Realisierung der Forderung oder eines Teils davon. Bei Pauschalhonoraren ist die Vergütung unabhängig vom tatsächlichen Erfolg geschuldet.
(3) Zahlbereit ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung direkt mit eingezogenen Geldern zu verrechnen. Eine gesonderte Rechnungsstellung bleibt hiervon unberührt.
(4) Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 7 Haftung
(1) Zahlbereit haftet uneingeschränkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt; in diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, Zahlbereit fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(3) Für die Bonität der Schuldner sowie die tatsächliche Realisierbarkeit der Forderung übernimmt Zahlbereit keine Garantie oder Erfolgshaftung.
§ 8 Datenschutz, Verschwiegenheit und Datenverarbeitung
(1) Zahlbereit verpflichtet sich zur strikten Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung und auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages, sofern erforderlich.
(2) Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur absoluten Verschwiegenheit über alle ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
(3) Die Verschwiegenheitsverpflichtung besteht auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
§ 9 Laufzeit, Kündigung und Beendigung
(1) Verträge mit Zahlbereit werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Eine Kündigung ist mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende möglich.
(2) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) der Auftraggeber falsche Angaben zur Forderung gemacht hat,
b) eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist,
c) der Auftraggeber gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
(3) Bei Vertragsbeendigung wird Zahlbereit sämtliche in Besitz befindlichen Unterlagen auf Wunsch des Auftraggebers herausgeben oder nach datenschutzrechtlichen Grundsätzen vernichten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Dienstleisters, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
(4) Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.